E-Learning Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz

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Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden zum Hinweisgeberschutzgesetz mit dem E-Learning Whistleblowing!

  • Mit Compliance-Experten entwickelt

  • Vertrauen Sie auf über 23 Jahre Erfahrung

  • Sofort starten auch ohne LMS – alle Module kostenfrei & unverbindlich testen

ELearning zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Mitarbeitende schulen und interne Meldekanäle stärken

Whistleblowing und Hinweisgeberschutz praxisnah und motivierend vermitteln!

Stärken Sie das Vertrauen und die Integrität in Ihrer Organisation: Gut geschulte Mitarbeitende sorgen nachweislich dafür, dass Verstöße frühzeitig entdeckt und behoben werden können.

Wählen Sie ihre Kursinhalte

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Innovatives Konzept – nachhaltiger Lerneffekt
  • Intuitive Bedienbarkeit und ein modernes Design erleichtern den Zugang. 

  • Kurze, prägnante Lerneinheiten fördern das Verständnis und die Lernmotivation. 

  • Kurzvideos und Storytelling bieten einen unterhaltsamen Einstieg. 

  • Interaktive und spielerische Elemente aktivieren die Teilnehmer und sorgen für Lernspaß. 

  • Übungen und Fälle aus dem Arbeitsalltag

  • Nachhaltiger Wissenstransfer durch Checklisten, Infografiken und Arbeitshilfen.

  • Verständniskontrolle und Teilnahmebestätigung dienen Ihnen als anerkannte Unterweisungsdokumentation. 

WEKA-LMS wurde sehr gut bewertet
Sie möchten die Weiterbildung im Unternehmen über ein LMS steuern?

Unsere Experten freuen sich darauf, mit Ihnen den individuellen Lerncampus zum Thema Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz zu entwickeln. Sie werden überrascht sein, wie preiswert Ihre Lernplattform durch das WEKA-LMS wird.

Alles aus einer Hand

  • Bedarfsanalyse gratis
  • Design & Programmierung
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Oder Sie rufen uns unverbindlich an: +49 (0) 8233 23-9117

Sie haben Fragen?
Gute Antworten sind unser Job.

Michael Rustler-Schecke Vertiebsleiter WEKA MediaLaut § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen sowie in verständlicher Form und Sprache unterweisen.

Mindestens einmal jährlich.

Zudem:

  • bei Einstellung oder Umsetzung von Mitarbeitern
  • vor jeder neuartigen Tätigkeit
  • vor Arbeiten in ungewohnter Umgebung
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens
  • aus aktuellem Anlass, z.B. Unfall
  • bei Rückfragen der Mitarbeiter/innen

Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Essenzielle Themen zur Grippe- und Erkältungszeit sowie der aktuellen Pandemie-Situation sind sicherlich “Hygiene” und “Infektionsschutz”.

Ein großer Vorteil ist die Flexibilität und Zeitersparnis. Sie sparen sich die aufwendige Organisation rund um eine Präsenzveranstaltung (Terminierung, Räumlichkeiten, technische Gegebenheiten) und laden jeden Mitarbeiter dazu ein, selbstständig zu einem geeigneten Zeitpunkt seine Unterweisung auszuführen. Darüber hinaus können Sie den allgemeinen Wissensstand zentral von Ihrem PC aus überwachen. Sie erzielen deutlich bessere Lernerfolge.

Sie können aus über 70 verschiedenen Kursen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Compliance, Datenschutz, Elektrosicherheit, Energiemanagement, Fuhrpark, Gefahrstoffe, Informationssicherheit, Produktsicherheit, Qualitätsmanagement, Unternehmensführung und Umweltschutz genau die Kurse wählen, die für ihre betrieblichen Anforderungen relevant sind. Eine detaillierte Kursübersicht finden Sie in dem PDF

Ja, als Full-Service-Anbieter übernehmen wir die Entwicklung und Erstellung Ihrer E-Learning-Lösung. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

Wir produzieren Ihnen gerne auch spezifische Trainings zu Ihren Themen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Nein. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den betrieblichen Bedarf und erstellen daraus Ihr individuelles Kurs- und Lizenzangebot.

Damit der optimale Lernerfolg sichergestellt ist, greifen alle WEKA WebTrainer Kurse auf modernste didaktische Erkenntnisse zurück. In 4 Phasen werden den Teilnehmer das Wissen nachhaltig vermitteln und mit kleinen Übungen der Lernerfolg sicherstellen. Die Verständniskontrolle am Ende zeigt, ob und welche Inhalte wiederholt werden müssen.

Sind die Fragen richtig beantwortet, wird die personalisierte Teilnahmebestätigung erzeugt. Sie dient Ihnen gleichzeitig als anerkannte Unterweisungsdokumentation.

Zwei Modelle stellen wir standardmäßig für Sie bereit:

  1.  „Software as a Service“ (SaaS) – Hosting durch WEKA, Zugänge für alle Mitarbeiter werden via Selbstregistrierung dieser durchgeführt.
  2. „SCORM“ – Ihr Kurspaket wird im Standard im SCORM 1.2 (Stand 03.2023) ausgeliefert und steht Ihnen zur internen Einbindung auf Ihrem LMS zur Verfügung. Gegen Aufpreis ist auch die Bereitstellung in xAPi möglich.

Die WEKA Web Trainer werden im Rechenzentrum der WEKA Media in Kissing bei Augsburg gehostet. Die Dokumentation zu Leistungsprofil und Sicherheit hinsichtlich Rechenzentrums und Datenverarbeitung sind Bestandteil des Lizenzvertrags und kann vorab von Ihnen eingesehen werden.

Die Lauffähigkeit ist auf IOS und Android Mobilgeräten gegeben. Wir empfehlen eine Bildschirmdiagonale ab Tablet-Größe.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei der Saas-Variante ein Jahr, bei SCORM-Bereitstellung zwei Jahre.

Unsere Jahreslizenzpreise sind immer Pauschalen, die anhand Ihrer Unternehmens-/ Standortgröße, der technischen Bereitstellungsgebühr und der Anzahl der Kurse berechnet werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Nein, die Updates sind in der Jahreslizenz inklusive.

Sie erhalten gerne komplett kostenfrei von uns einen persönlichen Testzugang. So können Sie zwei Wochen all unsere Kurse auf Herz und Nieren prüfen.

Ein Großteil der Kurse ist auch in Englisch verfügbar. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an Kurse für Sie individuell in andere Sprachen zu übersetzen.

Das ist von Kurs zu Kurs unterschiedlich. Im Durchschnitt liegt die Dauer bei ca. 25-30 Minuten. Durch die multimediale Aufbereitung der Kurse ist jeder Kurs sehr kurzweilig.

Die Inhalte der Kurse werden von Fachautoren erstellt und von Juristen geprüft. Dies garantiert Ihnen hohe inhaltliche Qualität und Aktualität.

Sie möchten einen Kurs zum Thema Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz gratis testen oder ein persönliches Angebot erhalten?

Bei uns sind Sie richtig.
Den besten Eindruck erhalten Sie mit dem Gratistest des Kurses.

Erste Details zu den Inhalten finden Sie hier.

Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen. Personen, die Verstöße wie Korruption, Geldwäschedelikte oder Umweltverschmutzung melden, müssen vor Repressalien geschützt werden. Mittlerweile haben die meisten Unternehmen ihre Meldekanäle implementiert. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, Mitarbeitende ins Boot zu holen.

Der  WEKA WebTrainer „Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“ schult Ihre Mitarbeitenden zum richtigen Umgang mit den internen Meldestellen. Sie lernen, welche Verstöße wie gemeldet werden können und wie sie durch das Gesetz geschützt werden. Damit unterstützen Sie eine rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz und stärken Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen.

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