E-Learning Unterweisung zum Mutterschutz
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Kurzvideos und Storytelling bieten einen unterhaltsamen Einstieg.
Interaktive und spielerische Elemente aktivieren die Teilnehmer und sorgen für Lernspaß.
Übungen und Fälle aus dem Arbeitsalltag
Nachhaltiger Wissenstransfer durch Checklisten, Infografiken und Arbeitshilfen.
Verständniskontrolle und Teilnahmebestätigung dienen Ihnen als anerkannte Unterweisungsdokumentation.
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Die Unterweisung zum Mutterschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter sowie ihres Kindes. Sie ist Teil der arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Inhalte richten sich nach § 14 und § 10 MuSchG sowie der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 MuSchG.
Hier eine strukturierte Übersicht der Themen, die in einer Mutterschutz-Unterweisung enthalten sein sollten:
1. Allgemeine Informationen zum Mutterschutzgesetz
- Zweck und Ziel des Gesetzes: Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind
- Geltungsbereich (wer ist geschützt: Schwangere, Stillende, Wöchnerinnen)
- Rechte und Pflichten der Beschäftigten und des Arbeitgebers
2. Mitteilungspflicht der Beschäftigten
- Wann und wie eine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen ist
- Vorlage eines ärztlichen Nachweises (auf Wunsch des Arbeitgebers)
3. Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG)
- Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung: bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft vorhanden
- Anpassung der Tätigkeit bei Bekanntgabe der Schwangerschaft
- Beispiele für mögliche Gefährdungen:
- Umgang mit Gefahrstoffen, Strahlen, Infektionserregern
- körperlich schwere Arbeit
- Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Stress, Hitze, Lärm, Vibrationen
- Schutzmaßnahmen und mögliche Beschäftigungsverbote
4. Arbeitszeitregelungen und Beschäftigungsverbote
- Verbot von Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr; Ausnahmen möglich)
- Sonn- und Feiertagsarbeit: grundsätzlich verboten
- Verbot bestimmter Tätigkeiten (z. B. Akkordarbeit, Fließbandarbeit, Heben schwerer Lasten)
- betriebliches Beschäftigungsverbot (individuell nach Gefährdungslage)
5. Mutterschutzfristen (§ 3 MuSchG)
- Beginn 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
- Ende 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) nach der Geburt
- Möglichkeit zur Verkürzung der Schutzfrist vor der Geburt durch ausdrückliche Erklärung der Frau
6. Stillzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Anspruch auf Stillzeiten (mind. zweimal täglich je 30 Minuten oder einmal 60 Minuten)
- Schutz vor Benachteiligung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
7. Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG)
- Beginn: ab Mitteilung der Schwangerschaft
- Ende: 4 Monate nach der Entbindung
- Unwirksamkeit einer Kündigung während des Schutzzeitraums
8. Ansprechpartner und Verfahren im Unternehmen
- Wer ist intern zuständig (z. B. Personalabteilung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit)
- Meldewege und Informationsmaterial
- Dokumentation der Unterweisung
- Hinweis zur Dokumentation:
- Die Unterweisung muss dokumentiert und von der betroffenen Mitarbeiterin unterschrieben werden. Bei Gruppenunterweisungen ggf. Sammelliste.
Mit dem Case-Based Learning von WEKA sichern Sie digital einen nachhaltigen Lernerfolg mit minimalem Zeitaufwand:
Der Lernstoff und die Anwendungsszenarien aus der Arbeitsschutz-Praxis, motivieren Mitarbeitende zur aktiven Auseinandersetzung mit alltäglichen Arbeitserlebnissen. Mit den WEKA WebTrainern zum Thema Mutterschutz, vermitteln Sie sichere Verhaltensweisen und können das erlernte direkt durch das Feedback in der digitalen Unterweisung absichern. Mit den SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt fokussieren Sie einzelne Themen auf unterhaltsame Art und steigern den Lernerfolg nachhaltig.
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Die Lernziele einer Unterweisung zum Mutterschutz sollen sicherstellen, dass die Beschäftigten – insbesondere schwangere oder stillende Frauen sowie Führungskräfte – über ihre Rechte, Pflichten und Schutzmaßnahmen informiert sind. Die Ziele orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem Mutterschutzgesetz – MuSchG) und an arbeitsschutzrechtlichen Grundsätzen.
Hier sind die zentralen Lernziele nach didaktischen Kategorien gegliedert:
Kognitive Lernziele (Wissen und Verstehen) die Teilnehmenden sollen:
- das Ziel und den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes erklären können.
- wissen, wann und wie eine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss.
- die gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt kennen.
- wissen, welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen verboten sind (z. B. Nachtarbeit, schwere körperliche Arbeit, Umgang mit Gefahrstoffen).
- den Unterschied zwischen generellen und individuellen Beschäftigungsverboten verstehen.
- den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft erläutern können.
- die Rechte auf Stillzeit und Schutz vor Benachteiligung nach der Rückkehr in den Job kennen.
- die Regelungen zum Kündigungsschutz im Mutterschutz beschreiben können.
Psychomotorische Lernziele (Handeln und Anwenden) die Teilnehmenden sollen:
- wissen, wie sie eine Schwangerschaft korrekt mitteilen und ggf. ärztliche Bescheinigungen einreichen.
- in der Lage sein, Gefährdungen im eigenen Arbeitsbereich zu erkennen und zu melden.
- wissen, an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können (z. B. Personalabteilung, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft).
- wissen, wie sie ihre Rechte im Mutterschutz geltend machen, z. B. bei der Arbeitszeitgestaltung oder Pausenregelung zum Stillen.
Affektive Lernziele (Einstellung und Haltung) die Teilnehmenden sollen:
- die Bedeutung des Mutterschutzes für die Gesundheit von Mutter und Kind wertschätzen.
- ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Umgang mit schwangeren Kolleginnen entwickeln.
- Vertrauen in den betrieblichen Ablauf und die Schutzmaßnahmen entwickeln.
- Diskriminierung oder Benachteiligung schwangerer Mitarbeiterinnen ablehnen.
Beispiel für ein übergeordnetes Lernziel:
„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die wesentlichen Inhalte des Mutterschutzgesetzes und können in ihrem Arbeitsumfeld angemessen und rechtskonform handeln, um den Schutz von schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen sicherzustellen.“
Die Zielgruppe für eine Unterweisung zum Mutterschutz kann je nach Kontext variieren, umfasst aber typischerweise mehrere Gruppen im Unternehmen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Zielgruppen:
1. Schwangere und stillende Beschäftigte (Hauptzielgruppe der Unterweisung)
Diese Personen müssen gezielt über:
- ihre Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz,
- Schutzfristen, Beschäftigungsverbote,
- den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung,
- Stillzeiten und Kündigungsschutz
informiert werden.
2. Weibliche Beschäftigte im gebärfähigen Alter
Auch nicht schwangere Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter sollten grundsätzlich unterwiesen werden, damit:
- sie im Falle einer Schwangerschaft frühzeitig Bescheid wissen,
- sie mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz bereits vorher kennen.
3. Vorgesetzte und Führungskräfte
Diese Zielgruppe muss wissen:
- wie sie eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen,
- welche Anpassungen der Arbeitsbedingungen nötig sind,
- welche Aufgaben und Verantwortungen sie haben,
- wie sie rechtskonform und sensibel mit dem Thema Mutterschutz umgehen.
4. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Diese Personen benötigen eine tiefergehende Schulung, um:
- fachlich fundierte Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen,
- Empfehlungen für Schutzmaßnahmen auszusprechen,
- als Beratende im Unternehmen zu fungieren.
5. Personalabteilung / HR
Sie sind verantwortlich für:
- die Organisation der Unterweisung,
- die Dokumentation der Schwangerschaft,
- die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Fristen, Beschäftigungsverbote, Lohnfortzahlung).
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Nachhaltiges Lernkonzept von WEKA
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2. Kurze, gezielte, effiziente und thematisch fokussierte Auffrischungen mit den WEKA SafetyClips im Jahresverlauf.

WEKA WebTrainer - Mutterschutz
Während der Schwangerschaft, der Geburt und den ersten Monaten des Kindes erlebt eine Familie eine sehr emotionale und gleichzeitig sensible Zeit. Es ist wichtig, dass Mutter und Kind während dieser Phase geschützt sind, was durch den Mutterschutz gewährleistet wird. Eine gute Umsetzung des Mutterschutzes Unternehmen führt nicht nur zur Vermeidung von Bußgeldern oder Geldstrafen, sondern auch zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Auf diese Themen geht der WEKA WebTrainer „Mutterschutz“ ein:
- Sensibilisierung – Warum betrifft mich Mutterschutz?
- Was ist Mutterschutz? (Definition, Ziele, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeit, Schutzfristen)
- Was ist beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beachten? (Vor- während und nach der Schwangerschaft)
- Welche besonderen Kündigungsregelungen gibt es? (Fristen, Voraussetzungen, Ausnahmen)
- Welche Leistungen sieht der Mutterschutz vor? (Entgelt und Entgeltersatzansprüche, Erhaltensansprüche, Elternzeit)
SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt
Außendienst
• Unfallgefahr durch Übermüdung
• Prüfen des Firmenfahrzeugs vor Fahrtantritt
• Ergonomie für Langstreckenfahrer
• Ordnungsgemäßes Beladen von Pkws
• Defensives Fahren
• Wildunfälle
• Sicher unterwegs im Winter
Baustelle
• Baustellenkreissägen
• Heißarbeiten
• Gefährdung durch UV-Strahlung
• Gefährdung durch herabfallende Teile
• Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen
• Gerüste
• PSA gegen Absturz
• Verwendung von PSA auf Baustellen
• Ordnung und Sauberkeit auf Baustellen
• Knieschäden am Bau
• Stäube
• Bohrmaschinen
• Gefahrstoffe auf Baustellen
• Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
• Sicherer Arbeitseinsatz von Hubarbeitsbühnen
• Leitern und Tritte auf dem Bau
• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• Absturzsicherung auf Baustellen
• Abstürze bei Dacharbeiten
• Bohrgeräte im Spezialtiefbau
• Kopfschutz
• Podest-, Plattform-, Steh- und Steigleiter
• Baugruben und Gräben
Betriebliche Bildungseinrichtungen
• Notfallsituationen in Bildungseinrichtungen
• Umgang mit Gewalt an Bildungseinrichtungen
• Sicherer und fehlerfreier Einsatz der Arbeits- und Lernmittel
• Gefahrstoffe in Bildungseinrichtungen
Büroarbeitsplatz
• Raumklima und Beleuchtung
• Psychische Belastungen durch Kundenkontakt
• Grippewellen im Winter
• Schreibtisch und Schreibtischstuhl
• Computer, Tastatur, Maus
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Büroarbeitsplätzen
• Ordnung und Sauberkeit im Büro
• Stolperfallen im Büro
• Home-Office
• Trockene Augen vermeiden
• Mobiles Arbeiten
• Arbeitszeit
• Energie- und umweltbewusstes Verhalten
• Mutterschutz
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 1
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 2
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitssicherheit
• Alkohol, Drogen, Medikamente
• Fremdfirmen im Betrieb
• Psychische Belastungen
Energie
• Energie sparen am Arbeitsplatz
• Druckluft
• Energieeffizientes Verhalten bei der Verwendung von Kühlanalgen
• Aufgaben im Energiemanagement
Gastronomie
• Schneiden (Gastronomie)
• Thermische Gefahren in Küchen
• Elektrische Arbeitsmittel in Küchen
• Schutzhandschuhe in Küchen
• Muskel-Skelett-Erkrankungen im Gastronomiebereich
• Hygiene in Küchen
• Fettbrände
Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen
• Verwendung von verstellbaren Betten
• Nadelstichverletzungen
• Forderndes Verhalten von Angehörigen
• Schutzhandschuhe in der Medizin
• Ergonomisches Anheben und Umlagern von Patienten
• Hygiene am Pflegearbeitsplatz
• Hände richtig desinfizieren
• Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten, Anlagen und Medizinprodukten
• Umgang mit Röntgenstrahlen
• Umgang mit Patienten
• Evakuierung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
• Hygiene in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Im Freien
• Fällen von Bäumen
• Arbeitsmittel für die Forstwirtschaft: Kettensäge
• Kopf- und Gehörschutz in der Forstwirtschaft und im Gartenbau
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Arbeiten im Freien
• Gefahrgut
• Ordnung und Sauberkeit bei Arbeiten im Freien
• Gefahren durch Zecken
• Hantavirus-Infektionen vermeiden
• Umgang mit Ambrosia-Pflanzen
• Umgang mit aggressiven Hunden
Industrie/Fertigung
• Instandhaltung von Anlagen und Maschinen
• Lärm
• Gefahren beim Umgang mit Kühlschmierstoffen
• Richtige Verwendung von Schutzhandschuhen
• Grundlagen für Ordnung und Sauberkeit in der Fertigung
• PSA in der Fertigung
• Lieferkettengesetz – Grundlagen
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention
• Handhubwagen
• Schichtarbeit
• Manipulation von Maschinen
Labor/Gefahrstoffe
• Umfüllen von Gefahrstoffen
• Lagern von Gefahrstoffen
• Gefährdungen durch Gefahrstoffe
• Gefahrstoffbehälter und Gefahrstoffschränke
• Augenschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• Chemikalien-Schutzhandschuhe
• Ergonomie im Labor
• Hautschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• RSI-Syndrom im Labor vermeiden
• Innerbetrieblicher Gefahrstofftransport
Lager
• Lagern und Stapeln
• Gefahr durch unkontrolliert bewegte Teile: Gabelstapler
• Gefahren durch Stolpern, Rutschen und Stürzen im Lager
• Gabelstapler
• Heben und Tragen von Lasten
• Sicherheitsschuhe
• Grundregeln für Ordnung und Sauberkeit im Lager
• Sicherheit auf Verkehrswegen im Lager
• Lithiumbatterien
• Leitern und Tritte
Lieferkette
• Grundlagen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
• Nachhaltige Lieferketten
• Menschenrechtsverletzungen innerhalb von Lieferketten
• Wahrung von Umweltbelangen innerhalb von Lieferketten
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention
Nachhaltigkeit
• Nachhaltige Mobilität
• Digitale Ressourcen
• Abfall vermeiden
• Richtiger Umgang mit Abfällen
• Beförderung gefährlicher Abfälle
• Versand von Lithium-Ionen-Batterien
• Strom sparen am Arbeitsplatz
• Elektromobilität
Strahlenschutz
• Grundlagen im Strahlenschutz
• Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz
• Radioaktivität
• Verhalten in Strahlenschutzbereichen
Verhalten im Brandfall
• Brände melden
• Flucht- und Rettungswege/Sammelplätze
• Brandschutzordnung
• Brände löschen
• Verhalten bei verrauchten Flucht- und Rettungswegen
• Explosionsschutz
Verhalten im Notfall
• Absetzen eines Notrufs
• Die Rettungskette
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Automatische externe Defibrillatoren
• Infektionsschutz
• Druckverband
Werkstatt
• Schleifen, Bohren, Drehen
• Gefahrstoffe in Werkstätten
• Filter-Atemschutzgeräte für Maler und Lackierer
• Arbeiten in Zwangshaltungen (Werkstatt)
• Sachgerechter Umgang mit Werkzeug
• Beseitigung von Ölflecken und Reinigung ölgetränkter Tücher
• Hautschutz
• Sicheres Löten
Wir sind gespannt, was Sie sagen werden.
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